Maskenpflicht

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird ab dem 2. Dezember 2021, wieder eingeführt.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen
auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen,
wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten