Ja, es wird jetzt auch an Grundschulen getestet!

Ab dieser Woche besteht in den Schulen des Landes NRW eine grundsätzliche Testpflicht. An unserer Schule werden die Selbsttestungen zu Beginn der Betreuungszeit in der jeweiligen Gruppe angeleitet.
An einer Betreuungsgruppe dürfen nur Personen teilnehmen, die dann einen Coronaselbsttest mit negativem Ergebnis haben. Alternativ kann vorab ein Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt werden.

In der Schule führen die Schüler*innen die Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung der Betreuungskräfte Schritt für Schritt selbst durch. Informationen zur Durchführung gibt der Hersteller: https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/. Weitere Informationen zu den Selbsttests gibt das Schulministerium: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Das betroffene Kind wird in die Eingangshalle gebracht und der dort bereitstehenden Schulleitung übergeben. Umgehend werden die Erziehungsberechtigten informiert, die ihr Kind abholen müssen. Eine erneute Teilnahme des Kindes an der Betreuung ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.

Es bleibt die Hoffnung, dass wir dank solcher Maßnahmen wieder zur Schule gehen können.